Kindergeldbezug für volljährige Schülerinnen und Schüler
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag an den Ausschuss für Schule und Bildung gestellt, um die Nachweisführung des Kindergeldanspruchs für volljährige Schülerinnen und Schüler zu vereinfachen. Die Fraktion beantragt, dass die Verwaltung Eltern von Schülern, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, automatisch eine Bescheinigung über den Schulbesuch sowie das voraussichtliche Ende der Schullaufbahn ausstellt und diese übermittelt.
Nach der Begründung des Antrags müssen Eltern für den weiteren Bezug von Kindergeld ab dem 18. Lebensjahr gegenüber der Familienkasse die Voraussetzungen für den Anspruch dokumentieren. Bisher müssen die erforderlichen Bescheinigungen über den Schulbesuch durch die Erziehungsberechtigten einzeln bei den Schulen oder Schulträgern angefordert werden.
Mit der Rückkehr vom G8- zum G9-System an Gymnasien wird eine Zunahme der Anzahl von Schülerinnen und Schülern erwartet, die trotz Erreichen der Volljährigkeit eine weiterführende Schule besuchen. Die automatische Ausstellung der Dokumente soll den Prozess für die Eltern bürgerfreundlicher gestalten.
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