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Antwort der Verwaltung

Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkinder in Bochum senken!

20221367 25.05.2022 Jugendamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung des Bochumer Jugendamtes hat auf einen Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion reagiert, der eine Senkung der Kostenbeiträge für Pflege- und Heimkinder zum Ziel hat. Im Zeitraum von 2021 bis Anfang 2022 waren etwa 140 junge Menschen zur Zahlung von Kostenbeiträgen aus eigenem Einkommen verpflichtet. Dabei wird die Zahlung bei rund einem Drittel der Betroffenen direkt vom Jugendamt vereinnahmt, während die restlichen Beiträge an die jeweiligen Einrichtungen fließen. Die monatlichen Beträge variieren stark und liegen zwischen 40 und 670 Euro, wobei die meisten Zahlungen im Bereich von 100 bis 300 Euro angesiedelt sind.

Durch eine Gesetzesänderung im Juni 2021 wurde der maximale Kostenbeitrag von 75 auf 25 Prozent des relevanten Einkommens gesenkt. Freibeträge, etwa für Ausbildungsvergütungen bis zu 150 Euro, sind bereits gesetzlich verankert. Zudem ermöglichen Härtefallklauseln die individuelle Prüfung und Reduzierung von Beiträgen in begründeten Einzelfällen.

Die Verwaltung spricht sich gegen eine generelle Abschaffung der Beiträge aus. Als Gründe werden pädagogische Aspekte zur Förderung der Eigenverantwortung im Umgang mit Geld sowie die rechtliche Gleichbehandlung mit anderen Leistungen angeführt. Ein Wegfall der Kostenbeiträge würde zudem die Grundlage für zusätzliche Leistungen wie Taschengeld gefährden. Ein vollständiger Verzicht auf diese Einnahmen würde laut Verwaltung zu einer Reduzierung der Erträge im Bereich der Hilfen zur Erziehung um etwa 150.000 bis 200.000 Euro führen.

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