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Beschlussvorlage der Verwaltung

Widmung der Griesenbruchstraße

20221360 11.08.2022 Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 11.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (15. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20221360

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Beschlussvorlage Nummer 20221360 einen Antrag auf die Widmung der Griesenbruchstraße vorgelegt. Das Tiefbauamt beabsichtigt, die Straße als Gemeindestraße zu deklarieren, wobei ein Teilbereich der Fläche mit der Beschränkung als Fußweg gewidmet werden soll.

Die Begründung für das Vorhaben ist die Erschließung der Anwohnerbereiche durch eine öffentliche Nutzung der Straße. Die betroffenen Flächen liegen in der Gemarkung Bochum, Flur 22, und umfassen mehrere Flurstücke. Als Eigentümerin der entsprechenden Grundstücke ist die Stadt Bochum eingetragen.

Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW. Der Beschlussvorschlag wird der Bezirksvertretung Bochum-Mitte in der Sitzung am 11. August 2022 zur Entscheidung vorgelegt.

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