Widmung eines Teilbereiches der Lothringer Straße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat über das Tiefbauamt die Beschlussvorlage 20221346 vorgelegt, mit der ein Teilbereich der Lothringer Straße als Gemeindestraße gewidmet werden soll. Betroffen ist ein Abschnitt in der Gemarkung Gerthe (Flur 17, Flurstücke 168 und 232).
Der Antrag sieht vor, diesen Bereich offiziell als öffentliche Verkehrsfläche festzulegen, um die Erschließung der Anwohner zu gewährleisten. Laut Begründung der Vorlage ist die betreffende Teilfläche bereits im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 491N der Stadt Bochum als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Während andere Abschnitte der Lothringer Straße bereits öffentlich sind, soll nun auch dieser spezifische Bereich in den Bestand der Gemeindestraßen aufgenommen werden.
Die entsprechenden Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Die rechtliche Grundlage für die Widmung bildet das Straßen- und Wegegesetz NRW. Über den Vorschlag der Verwaltung wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord am 14. Juni 2022 entschieden.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022Einstimmig
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