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Antwort der Verwaltung

Sportstättenbedarfsplanung für Sporthallen und Wasserflächen

20221331 07.06.2022 Schulverwaltungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Sportstättenbedarfsplanung für Sporthallen und Wasserflächen Fragen zum Zeitplan und den Prioritäten bei Sanierungsmaßnahmen gestellt. Im Zentrum der Anfrage standen die zeitliche Abfolge von Investitionen in Lehrschwimmbecken, die Sicherstellung des Schulschwimmens sowie die Umsetzung von Barrierefreiheit. Zudem wurde nach zusätzlichen Erfordernissen für Sporthallen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ganztagsangebote (OGS) in den Jahrgangsstufen eins bis sechs gefragt.

Die Verwaltung antwortete darauf, dass bereits eine Projektgruppe gebildet wurde. Diese setzt sich aus politischen Vertretern der Ausschüsse für Schule und Bildung, Sport und Bewegung sowie der Eigenbetriebe zusammen. Die Aufgabe der Gruppe besteht darin, ein Konzept zur Umsetzung der Empfehlungen aus den vorliegenden Gutachten zu erstellen. Dabei sollen Aspekte wie die Reihenfolge der Sanierungen und die Herstellung von Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Zudem fließen die Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung für die Primarstufe, insbesondere hinsichtlich der Teilnehmerzahlen im Ganztagsbereich, in die Maßnahmenplanung ein. Die Verwaltung geht davon aus, dass wesentliche Maßnahmen deutlich vor dem Jahr 2029 beginnen werden.

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