Widmung der Straße „Anemonenweg“
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage Nummer 20221241 einen Beschluss zur Widmung der Straße „Anemonenweg“ vorbereitet. Das Tiefbauamt ist für dieses Anliegen federführend. Der Antrag sieht vor, den betreffenden Straßenabschnitt in der Gemarkung Werne offiziell als Gemeindestraße zu widmen.
Die Maßnahme basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (§ 6 StrWG NRW) in Verbindung mit dem Kommunalrecht (§ 37 GO NRW). Ziel der Widmung ist die öffentliche Erschließung der angrenzenden Anwohner. Die betroffenen Flächen, welche Teile der Flurstücke 427, 428, 507 und 557 in der Flur 5 umfassen, befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum.
Die Entscheidung über die Widmung des „Anemonenwegs“ steht auf der Tagesordnung der Bezirksvertretung Bochum-Ost für die Sitzung am 22. Juni 2022. Ein entsprechender Lageplan, der die zu widmenden Flächen farblich markiert, ist Bestandteil der Vorlage.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 22.06.2022Einstimmig beschlossen gemäß Beschlussvorschlag
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