Widmung der Straße "Krokusweg"
✦ KI-Zusammenfassung
Das Tiefbauamt der Stadt Bochum hat mit der Vorlage Nummer 20221239 einen Beschlussvorschlag zur Widmung des Krokuswegs vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, die Straße „Krokusweg“ als Gemeindestraße zu widmen. Zudem soll eine nördliche Wegeverbindung ebenfalls als Gemeindestraße ausgewiesen werden, wobei die Nutzung hier auf den Fuß- und Radverkehr beschränkt bleibt.
Die Maßnahme betrifft Flächen in der Gemarkung Werne (Flur 5, Flurstück 387), welche zur Erschließung der Anwohner dienen sollen. Durch die Widmung wird eine öffentliche Nutzung dieser Wege ermöglicht. Die entsprechenden Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum.
Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (§ 6 StrWG NRW) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW (§ 37 GO NRW). Der Beschlussvorschlag wird der Bezirksvertretung Bochum-Ost zur Entscheidung vorgelegt, die sich in ihrer Sitzung am 22. Juni 2022 mit dieser Angelegenheit befassen wird.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 22.06.2022Einstimmig beschlossen gemäß Beschlussvorschlag
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