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Antwort der Verwaltung

Räumung des Grabelands Am Ruhrort

20221236 25.05.2022 Umwelt- und Grünflächenamt

↳ Zugehörige Anfrage Räumung des Grabelands Am Ruhrort · 24.03.2022
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung von Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Rückbau des Grabelands Am Ruhrort reagiert. Im Zentrum der Anfrage standen Bedenken hinsichtlich des Umgangs mit asbesthaltigen Materialien bei den Abrissarbeiten durch die Wilma Immobilien-Gruppe.

Laut der Antwort des Umwelt- und Grünflächenamtes war der beauftragte Nachunternehmer personell sowie sicherheitstechnisch für die Demontage ausgestattet. Eine entsprechende Anzeige nach der Gefahrstoffverordnung wurde fristgerecht bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht. Ein offizieller Baustopp durch die Bezirksregierung wurde von der Verwaltung nicht bestätigt; die Planung für den Rückbau asbesthaltiger Materialien lag bereits vor der Überprüfung durch die Behörden vor.

Die Entsorgung der asbesthaltigen Stoffe erfolgte in zugelassenen Bigbags und Containern an eine autorisierte Entsorgungsstelle, wobei ein entsprechender Entsorgungsnachweis vorliegt. Der Grundstückseigentümer hatte bereits im Januar 2022 eine Erzeugernummer für die Entsorgung gefährlicher Abfälle beantragt, was von der Verwaltung als Indiz für eine fachgerechte Planung gewertet wurde. Für zukünftige gewerbliche Abbrucharbeiten wird die Stadt Bochum die Einhaltung der Entsorgungsregeln weiterhin begleiten. Die Bezirksregierung Arnsberg wird zudem stichprobenartige Überprüfungen bei angezeigten Asbestarbeiten durchführen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 169 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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