Widmung eines Teilbereichs der Straße „Deutsches Reich“
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Widmung eines Teilbereichs der Straße „Deutsches Reich“ vorgelegt. Konkret geht es um ein Teilstück in der Gemarkung Werne (Flur 9, Flurstück 759), das als Gemeindestraße eingestuft werden soll.
Der Zweck dieser Maßnahme ist die Erschließung für die Anwohner des betroffenen Bereichs. Während die übrigen Abschnitte der Straße „Deutsches Reich“ bereits öffentlich sind, soll durch die Widmung dieses spezifischen Teilbereichs die rechtliche Grundlage für die Nutzung als öffentliche Straße geschaffen werden. Die Vorlage stützt sich dabei auf die Bestimmungen des § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW).
Die entsprechenden Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Eine detaillierte Darstellung der zu widmenden Fläche ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Die Entscheidung über den vorliegenden Beschlussvorschlag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 22. Juni 2022 erwartet.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 22.06.2022Einstimmig beschlossen gemäß Beschlussvorschlag
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