Aussichtsplattform am Hofsteder Weiher
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die PARTEI & STADTGESTALTER“ hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung angefragt, ob das Naturschutzgebiet „Hofsteder Weiher“ durch Aussichtsplattformen oder Stege für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann. Ziel der Anfrage war es, den Anwohnern ein Erleben des Gebiets zu ermöglichen, ohne den Naturschutz zu beeinträchtigen.
Die Verwaltung hat dieses Vorhaben abgelehnt. Das etwa 6,4 Hektar große Gebiet dient als Lebensraum für geschützte Vogelarten, insbesondere für Brutvögel. Eine Erschließung durch bauliche Anlagen würde laut der Antwort des Umwelt- und Grünflächenamtes eine Störwirkung auf die Fauna verursachen. Da das Schutzgebiet zu klein ist, um bei einer gezielten Begehbarkeit ausreichend Rückzugsmöglichkeiten für die Tiere zu bieten, stünde dies im Widerspruch zum Schutzziel, ungestörte Biotope zu erhalten.
Rechtlich wird auf das Bundesnaturschutzgesetz und den Landschaftsplan Bochum Mitte/Ost verwiesen, der die Errichtung baulicher Anlagen in diesem Naturschutzgebiet untersagt. Zudem ist der Weiher als gesetzlich geschütztes Biotop eingestuft. Weitere Pläne zur Erweiterung der menschlichen Nutzung im Gebiet liegen nicht vor. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass das Gebiet durch seine Waldstrukturen bereits eine Funktion für den Klimaschutz und die Staubfilterung übernimmt.
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