Materialqualität, Sicherungswerk und Kleingewässer auf der Golfsportanlage Amalia
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Materialqualität und zum Gewässerschutz auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Amalia reagiert. Bezüglich der Beobachtung von Fremdstoffen wie Asphalt oder Rohren im Aushub erklärte das Umwelt- und Grünflächenamt, dass diese Materialien aus dem Rückbau ehemaliger Gebäude stammen oder Rückstände auf Lieferfahrzeugen sein könnten. Zudem wurde auf illegale Ablagerungen durch Vandalismus hingewiesen. Die Einhaltung der Bodenqualität LAGA Boden Z 0 wird durch die Prüfung von Begleitpapieren, unabhängige Fachgutachter sowie regelmäßige Kontrollen der Unteren Bodenschutzbehörde sichergestellt.
Zum Thema Wasserhaushalt bestätigte die Verwaltung, dass es infolge der Starkregenereignisse im Jahr 2021 zu einem Überlauf des Regenrückhaltebeckens in den Harpener Bach kam. Als Maßnahme wurde ein größerer Abflussrohr-Durchmesser installiert. Eine Beeinträchtigung der Wasserqualität der Harpener Teiche wurde ausgeschlossen, da lediglich Regenwasser überfloss. Der Schutz des Biotops Harpener Bach bleibt durch bauliche Maßnahmen und die Einhaltung von Gewässerrandstreifen gewahrt. Die Kleingewässer M11 und M13 sind weiterhin Bestandteil der Planung und liegen außerhalb des künftigen Spielbetriebs.
Die Erdbaumaßnahmen des zweiten Bauabschnittes sollen im Sommer 2023 abgeschlossen sein. Die Inbetriebnahme der Golfsportanlage erfolgt nach der Fertigstellung der notwendigen Infrastruktur wie Parkplätzen und Gebäuden.
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