Antrag gem. §24 GO, hier: Bo-Laer – der gesamte Stadtteil als Fahrradstraße
✦ KI-Zusammenfassung
In einem Antrag gemäß §24 GO wurde angeregt, den Bochumer Stadtteil Laer zwischen der Alten Wittener Straße und dem Werner Hellweg als Fahrradzone umzuwidmen. Ziel der Anregung eines Bürgers ist es, den motorisierten Verkehr auf Anlieger zu beschränken und das Gebiet als Fahrradstadtteil zu etablieren. Der Vorschlag sieht vor, die bestehenden Hauptverkehrsachsen als Begrenzung zu nutzen und notwendige Maßnahmen wie neue Verkehrszeichen oder Straßenmarkierungen gegebenenfalls über das ISEK-Programm zu finanzieren.
Die Verwaltung empfiehlt jedoch, der Anregung nicht zu folgen. Als Begründung führt das Tiefbauamt an, dass der Radverkehr im Stadtteil Laer derzeit nicht die vorherrschende Verkehrsart darstellt und dies auch zukünftig nicht zu erwarten sei. Zudem seien die Fahrbahnbreiten in vielen Straßen für die Einrichtung einer Fahrradstraße ungeeignet. Da ein Großteil der Wohnstraßen bei Beibehaltung der vorhandenen Parkplätze eine Breite von weniger als 4,50 Metern aufweist, würde eine Reduzierung der Stellplätze zu einem erhöhten Parksuchverkehr führen. Dies wäre sowohl für die Anwohner als auch für den Radverkehr nachteilig. Ein bereits im Vorjahr durchgeführter Prüfprozess zur Verkehrsführung in der Laerfeldstraße kam ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die rechtlichen und baulichen Voraussetzungen für eine Fahrradstraße nicht erfüllt sind.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022Einstimmig beschlossen gemäß Beschlussvorschlag
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