Gutachten zur Wasserflächenbedarfsplanung
✦ KI-Zusammenfassung
Die UWG: Freie Bürger-Ratsfraktion hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich auf das Gutachten zur Wasserflächenbedarfsplanung bezieht. Hintergrund sind die Ergebnisse der Sportstättenbedarfsplanung für Sporthallen und Wasserflächen, die im März 2022 in verschiedenen Ausschüssen vorgestellt wurden. Die Verwaltung hatte dazu mitgeteilt, dass das vorliegende Gutachten der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungs- GmbH & Co. KG qualitative Mängel aufweise, insbesondere bei der Darstellung der Auslastung von Wasserflächen sowie der Ermittlung von Anreisezeiten für Schülerinnen und Schüler. Zudem gab die Verwaltung an, der Empfehlung des Gutachtens zur Schließung von Lehrschwimmbecken nicht folgen zu wollen.
Mit der Anfrage werden Informationen zum Vergabeverfahren und zur Qualitätssicherung angefordert. Ein Ratsmitglied fragt nach der Bezahlung des Gutachtens sowie der Höhe der entstandenen Kosten. Zudem wird geklärt, ob die Verwaltung den Gutachter zur Nachbesserung aufgefordert hat. Des Weiteren werden Details zur Leistungsbeschreibung und zu den Anforderungen bei der Vergabe erfragt. Dabei wird insbesondere nach den Referenzen der beauftragten Dienstleistungsgesellschaft im Bereich der Bedarfsplanung für Lehrschwimmbecken gefragt, die zur Auftragsvergabe führten. Die Antworten sollen zudem dem Ausschuss für Sport und Bewegung sowie dem Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe als Mitteilung vorliegen.
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