Teilnahme an der Förderrichtlinie "Bildungskommunen"
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der FDP-Fraktion zur Teilnahme an der Förderrichtlinie „Bildungskommunen“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung reagiert. Das Programm zielt darauf ab, Kommunen bei der datenbasierten Weiterentwicklung ihrer Bildungslandschaft sowie bei der Bewältigung bildungsrelevanter Herausforderungen zu unterstützen.
Obwohl die Verwaltung die Vorteile des Programms anerkennt, wird eine Teilnahme am aktuellen Förderaufruf nicht angestrebt. Als Gründe werden der geringe Refinanzierungsanteil der Personalkosten sowie die bestehende Personalkostenbudgetierung angeführt. Da lediglich etwa 40 Prozent der Kosten für zusätzliches externes wissenschaftliches Personal förderfähig sind und eine Refinanzierung von Stammpersonal nicht möglich ist, sieht die Stadt von einer Bewerbung ab.
In Bezug auf die Bochum-Strategie und das Smart-City-Konzept sieht das Schulverwaltungsamt Anknüpfungspunkte beim Aufbau eines Schulportals sowie bei der Förderung digitaler Transparenz und des Bildungsmonitorings. Zur Verbesserung des lokalen Bildungsmanagements plant das Amt bereits den Aufbau eines Monitorings. Hierfür wurden zwei Stellen für Schulentwicklungsplaner geschaffen, wobei die zweite Stelle zum 1. Juni 2022 besetzt wird. Ziel ist es, die im Rahmen der Schulentwicklungsplanung erhobenen Daten sukzessive zu einem Monitoring auszubauen und ein digitales Schulportal zu entwickeln, um die vorhandene Datenbasis weiter zu erweitern.
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