Erschließungsvertrag Harpener Hellweg, Stichstraße hier: Abschluss eines Erschließungsvertrages mit einer Erschließungsträgerin
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt den Abschluss eines Erschließungsvertrages für eine Stichstraße am Harpener Hellweg. Hintergrund des Vorhabens ist die geplante Errichtung einer Logistikhalle auf einem Grundstück im Bereich Harpen, basierend auf den rechtskräftigen Bebauungsplänen Nr. 336 und 336a.
Da die Stadt die Herstellung der Erschließungsanlagen aus finanziellen Gründen nicht selbst übernimmt, tritt die Investorin als Erschließungsträgerin auf. Diese übernimmt die Kosten für die Erstellung der Stichstraße sowie die notwendige Entwässerung und Straßenbeleuchtung. Da die Stadt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht Eigentümerin des benötigten Straßenlandes ist, soll die Eigentumsübertragung nach Abschluss und Abnahme der Maßnahmen durch eine notariell zu beurkundende Regelung erfolgen. Der Abschluss des städtebaulichen Erschließungsvertrages dient der vertraglichen Regelung dieses Vorgangs. Eine separate Vorlage zur Planung der Straßen- und Entwässerungsanlagen wird in derselben Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord vorgelegt.
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