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Beschlussvorlage der Verwaltung

Harpener Hellweg Stichstraße bei HsNr.41; Neubau einer Wendeanlage am Ende der Stichstraße

20220996 17.05.2022 Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 17.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (14. Sitzung) · Einstimmig

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung plant die Herstellung einer Wendeanlage am Ende der Stichstraße beim Harpener Hellweg 41 in Bochum-Nord. Da im Zuge der Neuerrichtung von Lagerhallen in der umliegenden Gewerbebebauung eine regelgerechte Erschließung sichergestellt werden soll, ist die Schaffung dieser Fläche erforderlich. Eine Wendeanlage konnte bereits im Jahr 2019 aufgrund fehlender Grundstücksflächen nicht realisiert werden.

Die geplante Anlage wird einen Durchmesser von 22,60 Metern aufweisen und in der Belastungsklasse 10 ausgeführt. Die baulichen Maßnahmen umfassen zudem die Anlage eines einseitigen Gehwegs sowie die Erweiterung der Straßenbeleuchtung um zwei neue Masten. Im Bereich der Grundstücksgrenzen sind Anpassungsarbeiten, wie das Versetzen einer Toranlage, vorgesehen. Auch die Entwässerung wird durch den Austausch und die Ergänzung von Sinkkästen angepasst.

Der erforderliche Grunderwerb erfolgt ohne Kosten für die Stadt Bochum, da die Flächen nach Fertigstellung in das Eigentum der Stadt übergehen. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 260.000 Euro brutto und werden durch den Bauträger finanziert. Der Ausbau ist für das Jahr 2022 vorgesehen und erfordert eine Vollsperrung der Stichstraße. Während der Bauphase wird der Verkehr über eine Baustraße geleitet, wobei laut Planung keine Beeinträchtigungen für den öffentlichen Verkehr zu erwarten sind.

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