Räumung des Grabelands Am Ruhrort - Bauordnung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Bochum hat Fragen zur Räumung des Grabelands Am Ruhrort gestellt. Im Februar 2022 ließ die Wilma Immobilien-Gruppe mehrere Lauben und Gartenhäuser auf dieser Fläche durch ein beauftragtes Unternehmen abreißen. Die Anfrage bezog sich auf den Umgang mit asbesthaltigen Materialien, die in den Dächern und Verkleidungen der Gebäude vorhanden waren. Konkret wurden Fragen zur Zertifizierung des Abrissunternehmens, zu den getroffenen Schutzmaßnahmen sowie zur Entsorgung der asbesthaltigen Materialien nach einem Baustopp durch die Bezirksregierung gestellt. Zudem wurde gefragt, wie mit der Erkennbarkeit dieser Materialien umgegangen wurde und ob bei künftigen Abrissarbeiten Begutachtungen stattfinden sollen.
Das Bauordnungsamt gab hierzu eine Stellungnahme ab. Die Verwaltung teilte mit, dass für den Abriss von Gebäuden keine Genehmigungspflicht besteht und die Bauaufsicht daher nicht in den Vorgang involviert war. Für Fragen zur Zuständigkeit hinsichtlich der Entsorgung sowie zu Maßnahmen nach dem Baustopp durch die Bezirksregierung verwies das Amt auf das Referat für Umwelt, Gesundheit und Arbeitsschutz der Bezirksregierung als zuständige Behörde. Eine Auskunft über die Handhabung asbesthaltiger Materialien oder die Gründe für die Wahrnehmung der Situation durch Verwaltung und Investor konnte das Bauordnungsamt nicht erteilen.
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