Widmung eines Teilbereichs der Straße „Höhenweg“ und des Verbindungsweges
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20220985 den Antrag gestellt, einen Teilbereich der Straße „Höhenweg“ sowie einen Verbindungsweg zu widmen. Der Vorschlag sieht vor, den betreffenden Abschnitt der Straße „Höhenweg“ als Gemeindestraße einzustufen. Zudem soll der Verbindungsweg bei der Hausnummer 2 in der Straße Höhe als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf einen Fußweg gewidmet werden.
Die Maßnahme umfasst Flächen in der Gemarkung Dahlhausen, konkret Teile der Fluren 6 und 7 sowie verschiedene Flurstücke. Laut Begründung dienen diese Flächen der Erschließung für die Anwohner und sollen daher öffentlich werden. Während der restliche Teil der Straße „Höhenweg“ bereits als öffentliche Straße geführt wird, ist die Widmung des neuen Abschnitts auf Basis des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) vorgesehen. Die Flächen im betreffenden Bereich befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Der entsprechende Beschluss steht zur Entscheidung in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest an.
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- 27.04.2022Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
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