Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vom .05.2022 – Änderungsantrag der CDU-Fraktion
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte hat einen Änderungsantrag für die Sitzung am 7. April 202läufig eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt zur ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen.
Mit dem vorliegenden Änderungsantrag soll der Geltungsbereich der Verordnung in der Anlage 4 erweitert werden. Die Erweiterung umfasst die Große Beckstraße bis zum Nordring, die Kortumstraße bis zum Nordring sowie die Brüderstraße bis zu den Kerkwegen. Zudem soll die Kortumstraße im Bereich zwischen den Kerkwegen und dem Südring einbezogen werden.
Die Fraktion begründet diesen Vorschlag mit der wirtschaftlichen Situation der Einzelhandelsgeschäfte in der Innenstadt, die durch die Auswirkungen der Pandemie sowie die Folgen des Ukraine-Krieges beeinflusst wird. Es wird angestrebt, insbesondere kleine Geschäfte am Rand des aktuellen Genehmigungsbereichs zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 07.04.2022Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220978Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: - Dagegen: 14 (SPD, Grüne, DIE LINKE., Die PARTEI, FDP)Dafür: 4 (CDU, AfD)
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