Anschaffung von BOGESTRA-Bussen unter Berücksichtigung des neuen Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion PARTEI/STADTGESTALTER hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur Informationen zur Beschaffung von Bussen der BOGESTRA unter dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz angefordert. Das Gesetz legt verbindliche Mindestziele für emissionsarme und emissionslose Fahrzeuge fest, wobei für den öffentlichen Nahverkehr eine Quote von 45 % im Zeitraum bis Ende 2025 sowie eine Quote von 65 % für den Zeitraum von 2026 bis 2030 vorgesehen ist.
Die Anfrage umfasst verschiedene Fragen zum aktuellen Stand der Fahrzeugflotte und zur zukünftigen Entwicklung. Erfragt wird die derzeitige Quote an emissionsarmen Bussen bei der BOGESTRA sowie ein Vergleich der CO2-Emissionen der Busflotte über die letzten zehn Jahre im Hinblick auf künftige Senkungsziele. Zudem werden Informationen zu den geplanten Maßnahmen zur Erreichung der gesetzlichen Quoten benötigt, insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Investitionen für die Anschaffung von Fahrzeugen, deren Wartung sowie des notwendigen Infrastrukturbaus. Des Weiteren wird nach geplanten Förderprogrammen und bereits gestellten Förderanträgen gefragt. Abschließend bittet die Fraktion um Klärung, ob die im Wirtschaftsplan 2022 vorgesehenen acht Solo- und 14 Gelenkbusse batterieelektrisch oder mit Verbrennungsmotoren betrieben werden und ob künftig weitere Anschaffungen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren geplant sind.
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