Namensgebung von Bochumer Schulen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der UWG (Freie Bürger im Rat) hat die Stadt Bochum angefragt, ob die Schulverwaltung einheitliche Regelungen für die Namensgebung von Schulen plant, da einige bestehende Namen als nicht mehr zeitgemäß betrachtet werden. In einer Antwort der Schulverwaltung unter der Federführung von Annette Galla wurde mitgeteilt, dass keine einheitliche Lösung für die Benennung von Schulen angestrebt wird. Die Verwaltung führt an, dass Schulnamen zur Identifikation dienen und oft das Lebenswerk sowie die Werte der Namensgeber widerspiegeln, was fester Bestandteil des Schulalltags ist. Eine einheitliche Vorgabe durch den Schulträger zur Namensgebung sei nicht im Interesse der Verwaltung.
Hinsichtlich der offiziellen Bezeichnung der Schulen verwies die Antwort auf Änderungen durch das 16. Schulrechtsänderungsgesetz. Ziel dieser Regelung ist eine Vereinfachung und Entbürokratisierung der Schulbezeichnungen. Dabei soll die Angabe der Schulstufe in der Regel entbehrlich werden. Für Hauptschulen, Realschulen und Sekundarschulen ist der Hinweis auf die Schulstufe im amtlichen Namen nicht mehr erforderlich, sofern sie der Sekundarstufe I zugeordnet sind. Ausnahmen bestehen für Förderschulen, Gesamtschulen sowie Gymnasien, bei denen die Angabe der Schulstufe unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin relevant bleibt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 176 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 07.06.2022kein Ergebnis hinterlegt
✉ Neue Vorlagen zum Thema Kinder, Jugend, Familie & Schule direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz