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Antwort der Verwaltung

Stationäres Dienstleistungsangebot Deutsche Post/DHL

20220838 18.05.2022 Bauordnungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD im Rat bezüglich des stationären Dienstleistungsangebots der Deutschen Post/DHL reagiert. In Bezug auf die Anzahl der DHL-Packstationen im Stadtgebiet Bochum beruhen die Angaben auf Online-Auskünften des Anbieters, deren Zusammenfassung in einer Anlage beigefügt ist. Auf städtischen Grundstücken befinden sich derzeit keine Packstationen.

Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Packstationen richtet sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches, da es sich um gewerblich genutzte Einrichtungen handelt. Dabei müssen die potenziellen Störungen, wie etwa durch an- und abfahrenden Verkehr oder Geräuschentwicklung, sowie das jeweilige Einzugsgebiet mit der Nutzung der entsprechenden Baugebiete, beispielsweise Wohn- oder Mischgebieten, vereinbar sein.

Hinsichtlich der Planung von Mobilitätsstationen in autoarmen Quartieren wird die Berücksichtigung solcher Standorte für zukünftige Umsetzungen angestrebt. Dies betrifft sowohl Wohngebiete als auch Standorte an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs. Bei der Entwicklung von Mobilitätsstationen könnte ein Ausschreibungsverfahren stattfinden, bei dem sich Betreiber von Mobilitätsstationen und Packstationen gemeinsam bewerben können.

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