Überplanmäßige Bereitstellung von konsumtiven und investiven Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW im Budget des Amtes für Soziales zur Sicherstellung der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen aus der Ukraine
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln beschließen, um die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine sicherzustellen. Die Vorlage sieht vor, konsumtive Haushaltsmittel in Höhe von 6 Millionen Euro sowie investive Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro innerhalb der Produktgruppe für soziale Einrichtungen bereitzustellen. Zur Deckung der konsumtiven Mehrbedarfe sollen nicht benötigte Mittel aus der Landschaftsverbandsumlage 2022 genutzt werden. Die investiven Mittel werden durch einen angepassten Mittelabflussplan bei der Sanierung des Gymnasiums Goethe-Schule finanziert.
Die geplanten konsumtiven Ausgaben umfassen unter anderem die Einrichtung und Bewirtschaftung von Unterkünften, Mieten für kurzfristige Kapazitätserweiterungen, Verpflegung sowie Sicherheitsdienste und Betreuung. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und dem Bund eine vollständige Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der Versorgung anfallenden Kosten zu erwirken, die über die pauschalen Erstattungen hinausgehen. Hintergrund ist die Sicherstellung der Finanzierung bis zur Klärung der Refinanzierung durch Bund und Land. Zum Stand Ende März 2022 wurden in Bochum rund 1.600 Personen aufgenommen, wobei Unterkünfte in ehemaligen Schulgebäuden, Hotels sowie bei Privatpersonen genutzt werden.
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Beratungsfolge
- 01.04.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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