Bestellung einer weiteren stellvertretenden Schriftführung für den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20220698 sieht die Bestellung einer weiteren stellvertretenden Schriftführung für den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling vor. Grundlage für dieses Vorhaben sind die Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und Bezirksvertretungen.
Gemäß den rechtlichen Vorgaben ist der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling für die Bestellung und Abberufung der Schriftführung zuständig, wobei hierfür städtische Dienstkräfte zu bestellen sind. Der vorliegende Vorschlag sieht vor, eine städtische Dienstkraft zur weiteren stellvertretenden Schriftführung des Ausschusses zu ernennen.
Mit dieser Maßnahme sind keine finanziellen Auswirkungen oder jährlichen Folgelasten verbunden. Ebenso ergeben sich aus der geplanten Bestellung keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Entscheidung über den Vorschlag ist für die Sitzung des Ausschusses am 27. April 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.04.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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