Bestellung einer weiteren stellvertretenden Schriftführung für den Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe beabsichtigt, eine weitere stellvertretende Schriftführung zu bestellen. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht vor, eine städtische Dienstkraft auf Grundlage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und Bezirksvertretungen zur weiteren stellvertretenden Schriftführung zu berufen.
Die rechtliche Basis für diese Entscheidung liegt in der Kompetenz des Ausschusses, seine Schriftführung selbst zu bestellen und abzuberafen. Gemäß den geltenden Bestimmungen sind für die Aufgaben der Schriftführung sowie deren Stellvertretung städtische Dienstkräfte zu bestimmen. Durch die geplante Bestellung entstehen keine finanziellen Auswirkungen oder jährlichen Folgelasten. Zudem sind keine klimarelevanten Auswirkungen mit dieser Maßnahme verbunden.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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