Entscheidungsgrundlage für neue Zuwendungsanträge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat neue Instrumente zur Prüfung von Neuanträgen auf Zuwendungsgewährung entwickelt. Hintergrund ist ein Beschluss des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales aus dem Dezember 2021, wonach die Verwaltung künftig inhaltlich begründete Empfehlungen statt rein formeller Vorschläge vorlegen soll.
Hierzu wurden neue Formulare erstellt, wobei ein ergänzender Fragebogen zentral auf der Homepage der Stadt bereitgestellt werden soll. Dieser Fragebogen verpflichtet die Antragstellenden dazu, detaillierte Angaben zum Standort der Förderung, zur Zielgruppe sowie zur Konkretisierung des Vorhabens zu machen. Zudem müssen Informationen über bestehende oder beantragte Zuwendungen anderer öffentlicher Träger, die Notwendigkeit der Förderung, etwaige ähnliche Angebote in Bochum sowie Kooperationen mit anderen Verbänden oder Behörden eingereicht werden.
Auf Basis dieser Informationen und unter Einbeziehung der Fachkenntnisse der zuständigen Fachdienste im Amt für Soziales soll künftig eine qualitative Empfehlung für den Ausschuss erarbeitet werden. Bei Bedarf werden weitere Fachämter in den Prozess einbezogen. Das neue Verfahren wird derzeit anhand noch nicht abschließend entschiedener Neuanträge aus dem Jahr 2021 erprobt.
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- 31.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
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