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Antwort der Verwaltung

Umsetzung der Grundsteuerreform

20220676 27.04.2022 Amt für Finanzsteuerung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung informiert über den aktuellen Sachstand der Umsetzung der Grundsteuerreform in Bochum. Nach einer Anfrage des Ausschusses für Beteiligung und Controlling wird dargelegt, dass derzeit etwa 106.500 Grundstücke im Stadtgebiet veranlagt werden, was ein Steuervolumen von rund 88 Millionen Euro ergibt. Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgertes muss die neue Besteuerung ab dem 1. Januar 2025 erfolgen; bis zum 31. Dezember 2024 bleibt die bisherige Regelung bestehen.

Nordrhein-Westfalen nutzt für die Reform das Bundesmodell. Dabei wird die Steuermesszahl für Grundstücke auf 0,34 ‰ und für land- und forstwirtschaftliche Flächen auf 0,55 ‰ festgelegt. Ziel der Reform ist die Aufkommensneutralität, was bedeutet, dass das gesamte Steueraufkommen in Bochum etwa auf dem bisherigen Niveau bleiben soll. Eine Belastungsneutralität für einzelne Grundstückseigentümer wird jedoch nicht angestrebt, sodass sich die Steuerlast für einzelne Objekte verändern kann. Die Stadt behält sich die Möglichkeit vor, den Grundsteuerhebesatz als einzigen direkt beeinflussbaren Faktor festzulegen. Empfehlungen des Landes NRW zur Festlegung von Hebesätzen werden von der Verwaltung mit Verweis auf die kommunale Selbstverwaltung kritisch betrachtet.

Die Grundstückseigentümer müssen ihre Feststellungserklärungen zwischen Juli und Oktober 2022 digital über das Portal ELSTER einreichen. Die Verwaltung arbeitet derzeit an der technischen Anpassung des Veranlagungssystems KIVI an die neuen Datensätze der Finanzämter. Hierbei findet eine Abstimmung mit dem Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein sowie ein Austausch in einem interkommunalen Arbeitskreis statt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 217 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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