Bereitstellung von i-Pads für Lehrkräfte vor dem Hintergrund geänderter Datenschutzregelungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion stellt im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Fragen zur Bereitstellung von iPads für Lehrkräfte vor dem Hintergrund geänderter Datenschutzregelungen. Grundlage der Anfrage ist die im Dezember 2021 angepasste Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I). Diese Regelung untersagt die Nutzung privater digitaler Geräte für dienstliche Zwecke, sofern ein offizielles digitales Gerät zur Verfügung gestellt wurde.
Mit der Bereitstellung von iPads entfällt die bisherige Möglichkeit, Programme auf privaten Rechnern zu nutzen. Die Anfrage führt an, dass die bereitgestellten iPads einen ergonomisch eingerichteten PC-Arbeitsplatz nicht ersetzen können und das Notenmodul „Schild-NRW“ auf diesen Geräten nicht lauffähig ist.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob der Schulverwaltung diese Umstände bekannt sind und wie viele Lehrkräfte bereits mit einem persönlichen digitalen Gerät für dienstliche Zwecke ausgestattet wurden. Zudem wird nach geplanten Maßnahmen zur Behebung der Situation sowie nach der Anzahl der in den Schulen vorhandenen PC-Arbeitsplätze gefragt, die von Lehrkräften genutzt werden können.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 158 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 22.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
✉ Neue Vorlagen zum Thema Kinder, Jugend, Familie & Schule direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz