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Mitteilung der Verwaltung

Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW)

20220653 06.04.2022 Amt für Stadtplanung und Wohnen

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Das am 1. Januar 2022 in Kraft getretene Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW) setzt das Ziel, den Radverkehr sowie weitere Formen der Nahmobilität zu stärken und einen Anteil von 25 % am Modal Split zu erreichen. Die gesetzlichen Regelungen umfassen Bereiche wie die Verkehrssicherheit, den Fuß- und Radverkehr sowie das Mobilitätsmanagement auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Ein wesentliches Element ist die Einführung eines Sicherheitsaudits als Voraussetzung für Fördermaßnahmen im sogenannten klassifizierten Netz aus Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Zudem sollen die Belange des Fußverkehrs bei Lichtsignalanlagen gegenüber dem Kraftfahrzeug- und Radverkehr gleichberechtigt berücksichtigt werden.

Die Verwaltung stellt fest, dass die Inhalte des Gesetzes mit den Zielen des Bochumer Leitbilds Mobilität vereinbar sind. Für die Stadt ergeben sich jedoch potenzielle Auswirkungen auf die Planung geförderter Straßenbaumaßnahmen im klassifizierten Netz, da die Sicherheitsaudits zu höheren Kosten oder längeren Planungszeiten führen können. Im Bereich des Fußverkehrs geht das Gesetz über die bisherige Praxis in Bochum hinaus, insbesondere durch die Vorgaben zur Aufenthaltsqualität und zur Priorisierung von Haupterschließungsachsen. Diese Aspekte sollen bei künftigen Überplanungen in Stadtteilzentren berücksichtigt werden. Die bestehenden Beschilderungssysteme für den Fußverkehr müssten teilweise erweitert oder überarbeitet werden. Im Radverkehr entsprechen die aktuellen Planungen bereits weitgehend den neuen gesetzlichen Vorgaben.

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