Denkmalschutzgesetz
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an die Vorsitzende des Ausschusses für Planung und Grundstücke gerichtet. Gegenstand der Anfrage ist der neue Entwurf zum Denkmalschutzgesetz der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, welcher am 22. Februar 2022 veröffentlicht wurde und mit Wirkung zum 1. Juni 2022 in Kraft treten soll.
Mit der Anfrage werden spezifische Fragen zu den Auswirkungen der Gesetzesänderung auf die kommunale Verwaltung gestellt. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, welche zusätzlichen Aufgaben ab Mitte des Jahres auf die untere Denkmalbehörde zukommen werden. Darüber hinaus wird nach dem Bedarf an zusätzlichem Personal gefragt. In diesem Zusammenhang soll geklärt werden, ob und falls ja, in welchem Umfang neue Stellen für die Bewältigung der neuen Anforderungen benötigt werden.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 118 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 08.03.2022Die Anfrage ist mündlich beantwortet worden.
✉ Neue Vorlagen zum Thema Planung & Stadtentwicklung direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz