LaubbläsX durch Besen ersetzen
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung Bochum-Mitte wurde die Frage aufgeworfen, Laubbläser aus Lärmschutz- und Umweltgründen durch Besen zu ersetzen. Die Anfrage bezog sich auf die Lärmbelastung sowie die Auswirkungen auf Mensch und Tier und fragte nach dem bestehenden Konzept zur Einhaltung des Lärmschutzes.
Die Verwaltung erläuterte hierzu die geltenden Regelungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Demnach sind die Betriebszeiten für Laubbläser und Laubsauger festgeschrieben, um Ruhestörungen zu vermeiden. An Werktagen ist der Einsatz dieser Geräte nur in den Zeitfenstern von 9:00 bis 13:00 Uhr sowie von 15:00 bis 17:00 Uhr zulässig. Verstöße gegen diese Vorgaben werden durch das Ordnungsamt geahndet. Für geräuscharme Geräte, wie etwa solche mit einem entsprechenden Umweltkennzeichen (beispielsweise Elektrogeräte), gelten Ausnahmeregelungen, die einen erweiterten Betrieb ermöglichen.
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