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Antwort der Verwaltung

Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Hiltroper Straße

20220573 05.04.2022 Tiefbauamt

↳ Zugehörige Anfrage Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Hiltroper-Straße · 25.01.2022
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Bochum-Nord hat die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h für einen Teilabschnitt der Hiltroper Straße beantragt. Betroffen ist das Teilstück zwischen der Überführung über die A43 und dem Kreisverkehr Dietrich-Benking-Straße. Als Begründung führt die Fraktion die dichte Wohnbebauung, das Vorhandensein von drei Buslinien sowie die Ausbaubreite der Straße an. Es wird darauf hingewiesen, dass viele Fußgänger die Straße ohne Querungshilfen überqueren und die Straßenbreite zu Geschwindigkeitsüberschreitungen führen könne. Ziel der Anregung ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmende.

Die Verwaltung hat auf diese Anfrage geantwortet und die Umsetzung der Begrenzung abgelehnt. Da die Hiltroper Straße Teil des Vorbehaltsstraßennetzes ist, ist dort grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h oder höher vorgesehen. Eine Reduzierung käme nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung nur bei einer besonderen Gefahrenlage in Betracht. Laut der Verwaltung und der Polizei liegen für den genannten Abschnitt keine Erkenntnisse über eine solche Gefahrenlage vor, auch das Unfalllagebild zeige keine Auffälligkeiten. Die aktuelle Geschwindigkeitsregelung wird angesichts der Funktion und des Ausbaus der Straße als ausreichend bewertet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 173 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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