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Antwort der Verwaltung

Zuwegung zur Alleestraße 28 über die Gußstahlstraße

20220572 24.03.2022 Tiefbauamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Aufgrund einer Baumaßnahme in der Nähe der Alleestraße 40 ist das Wohngebäude in der Alleestraße 28 derzeit über die Gußstahlstraße zu erreichen. Die CDU-Fraktion erkundigte sich nach der Sicherstellung der Feuerwehr- und Rettungswege sowie der Durchfahrt für Personen mit Mobilitätseinschränkungen, da die Zufahrt durch parkende Fahrzeuge erschwert werden könne.

Die Verwaltung teilte mit, dass das Gebäude so konzipiert ist, dass eine Anleiterung durch die Feuerwehr von der öffentlichen Verkehrsfläche aus möglich ist. Die Fahrbahnbreite des Stichs beträgt etwa vier Meter und ist somit für größere Fahrzeuge ausreichend. Da das Parken am Fahrbahnrand sowie auf dem Gehweg bereits untersagt ist, sind keine baulichen Veränderungen vorgesehen. Die Bauaufsicht wird jedoch prüfen, ob zusätzliche Hinweisschilder oder Markierungen zur Sicherung der Rettungswege angebracht werden können.

Die Kontrolle des ruhenden Verkehrs erfolgt an Werktagen zwischen 08:30 und 18:00 Uhr. Sollte die Zuwegung durch parkende Fahrzeuge blockiert sein, kann die Verkehrsüberwachung oder die Polizei kontaktiert werden. Ein Teil der Fläche wird verpachtet, wobei die Verkehrssicherung für den unbefestigten Bereich und den angrenzenden Gehweg beim jeweiligen Pächter liegt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 171 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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