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Antwort der Verwaltung

Denkmalschutz im Umfeld des Bochumer Hauptbahnhofs

20220518 06.04.2022 Amt für Stadtplanung und Wohnen

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion hat Fragen zu den Denkmalschutzauflagen im Umfeld des Bochumer Hauptbahnhofs gestellt, insbesondere im Hinblick auf einen geplanten Wetterschutz für einen Taxi-Stand. Die Verwaltung erläuterte, dass das Gebäudeensemble des Hauptbahnhofs, bestehend aus dem Empfangsgebäude, den Bahnsteigüberdachungen, den Gleisanlagen sowie den Unterführungen der Wittener Straße und der Universitätstraße, unter Denkmalschutz steht. Bauliche Veränderungen im oder am Denkmal sowie im Denkmalnahbereich müssen daher denkmalrechtlich beurteilt werden.

Bezüglich früherer Projekte wie dem Neubau des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) gab die Verwaltung an, dass diese Vorhaben mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt und entsprechend genehmigt wurden. Auch kleinere bauliche Maßnahmen, wie etwa Radabstellanlagen oder Zäune, bedürfen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Bei Neubauten auf dem Grundstück der Deutschen Bahn liegt die Zuständigkeit für die entsprechenden Verfahren bei diesem Unternehmen.

Eine zusätzliche Überdachung, welche das Gebäudeensemble nicht beeinträchtigt, wird von der Verwaltung als schwer vorstellbar beschrieben. Eine beratende Einschätzung durch die Denkmalbehörde könne erst erfolgen, wenn eine konkrete Entwurfsplanung mit Angaben zum Standort und zum Bauvolumen vorliegt.

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