Anregung gem. § 24 GO NRW i.V.m. § 9 Hauptsatzung der Stadt Bochum zur Zukunft des Hallenfreibades Höntrop
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Bochum einen Vorschlag zur Entscheidung über eine Anregung des Fördervereins „Freundinnen und Freunde des Hallenfreibades Höntrop“ vorgelegt. Die Eingabe des Vereins zielte darauf ab, den bestehenden Beschluss des Rates vom 11. November 2021 zur Bochumer Bäderlandschaft zu ergänzen. Konkret wurde gefordert, den 10-Meter-Sprungturm sowie das Springerbecken im Freibadbereich funktionsfähig zu erhalten und das große Sportbecken wirtschaftlicher umzugestalten, etwa durch die Schaffung eines 25-Meter-Beckens mit reduzierter Wassertiefe sowie neuer Flächen für Kinder und Jugendliche.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht jedoch vor, diese Anregung abzulehnen. Die Begründung stützt sich auf die bereits bestehenden Vorgaben des Rates an den Aufsichtsrat der WasserWelten Bochum GmbH. In dem ursprünglichen Beschluss wurde die Sanierung und Modernisierung der Bäderlandschaft unter Aspekten der Energie- und Ressourceneffizienz sowie der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit empfohlen. Für den Standort Höntrop wurde bereits die Realisierung eines neuen, funktionalen Hallenbades für den Zeitraum 2022/2023 festgelegt. Da die Forderungen des Fördervereins die inhaltliche Ausgestaltung dieser bereits beschlossenen Maßnahmen betreffen, empfiehlt die Verwaltung die Ablehnung der Ergänzungsanregung.
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Beratungsfolge
- 03.03.2022Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (FDP)dagegen: 12 (LINKE,AfD,UWG:FB,PAR)dafür: 63 (SPD,Grüne,CDU,PAR&StG,OB)
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