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Antwort der Verwaltung

Fremdwassersatzung Bochum-Riemke, weitere Umsetzung des Fremdwassersanierungskonzeptes und Umsetzung von Baulos 1

20220479 03.03.2022 Tiefbauamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf Anfragen zur Umsetzung des Fremdwasserkonzeptes in Bochum-Riemke reagiert. Ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen ist die Überprüfung privater Hausanschlüsse auf Dichtheit. Ziel ist es, zu verhindern, dass nach der Sanierung öffentlicher Kanäle Grundwasser in das System infiltriert und so die Belastung von Pumpwerken und Kläranlagen erhöht. Auch im Baulos 1 sind Grundstückseigentümer verpflichtet, ihre Entwässerungsanlagen zu inspizieren und etwaige Mängel gemäß den gesetzlichen Fristen zu beheben.

Für die Baulosen 2 bis 4 könnten etwa 90 Gebäude von Veränderungen des Grundwasserstands betroffen sein, was unter Umständen private Drainagesysteme erforderlich macht. Die Kosten für die Inspektion einfacher Hausanschlüsse werden auf etwa 200 bis 600 Euro geschätzt, wobei die Kosten der Befahrung nicht förderfähig sind. Die Verwaltung plant, Anwohner im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens zu beraten. Während die Kostenbeteiligung des Bergbaus an der Sanierung öffentlicher Anlagen vorgesehen ist, können private Eigentümer für ihre Anlagen das Landesförderprogramm nutzen. Bezüglich der Planungen der Emschergenossenschaft für ein neues Regenwasserpumpwerk strebt die Verwaltung minimale Eingriffe in öffentliche Flächen und Kleingartenanlagen an; ein verbindlicher Zeitplan steht noch nicht fest.

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