Eingabe gem. § 24 GO NRW i. V. m. § 9 Hauptsatzung der Stadt Bochum zur Schließung des Freibads Langendreer
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über eine Eingabe gemäß § 24 GO NRW entscheiden, die von der Initiative zum Erhalt des Freibads Langendreer eingereicht wurde. Die Initiative regt an, die Schließung des Freibads Langendreer erneut und separat im Rat zu beraten. Die Verwaltung schlägt vor, diese Anregung abzulehnen.
Die Begründung für den Ablehnungsvorschlag stützt sich auf einen Beschluss des Rates vom November 2021 zum Bochumer Bäderkonzept. In diesem Beschluss wurde empfohlen, die Bäderlandschaft der Stadt nachhaltig zu sanieren und alle Standorte sowie Hallenbäder zu erhalten. Für den Standort Langendreer ist ein öffentlicher Beteiligungsprozess zur Umgestaltung der Außenflächen als „Urban Blue – Outdoor Sport- und Freizeitanlage mit Schwerpunkt Wasser“ für das Jahr 2022 vorgesehen. Im Rahmen der Modernisierungsmaßnahmen soll das Hallenbad saniert werden, wobei das Freibad bis zum Beginn der Umbauarbeiten in Betrieb bleiben soll.
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Beratungsfolge
- 03.03.2022Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag in namentlicher AbstimmungEnthaltungen: 3 (FDP)dagegen: 27 (CDU,LINKE,AfD,UWG:FB,PAR)dafür: 48 (SPD,Grüne,PAR&StG,OB)
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