Änderungsverfahren B-Plan 777 und Veränderungssperre
✦ KI-Zusammenfassung
In der 12. Sitzung des Rates der Stadt Bochum wird ein Antrag zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 0777 a – City-Tor-Süd (West) vorgelegt. Das betroffene Gebiet liegt zwischen dem Konrad-Adenauer-Platz, der Viktoriastraße und der Königsallee, nördlich der Bahnanlage der Deutschen Bahn zwischen Essen und Bochum sowie östlich der Bessemerstraße. Zweck des neuen Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für eine eingleisige Schienenverbindung zwischen der Hauptstrecke der Deutschen Bahn und der Glückauf-Bahn. Im Zuge dessen soll der bisherige Bebauungsplan Nr. 077 im entsprechenden Bereich aufgehoben werden.
Parallel dazu wird die Anordnung einer Veränderungssperre beantragt. Diese soll verhindern, dass im Geltungsbereich des neuen Plans bauliche Maßnahmen durchgeführt werden, welche die geplante Schienentrasse blockieren könnten. Die Begründung des Antrags sieht vor, durch den Ausbau der Gleisinfrastruktur den Güterverkehr verstärkt auf die Schiene zu leiten und so die Belastung der Straßen durch Lkw zu reduzieren. Damit soll eine Anbindung der Industriegebiete im Bereich Bessemerstraße an das überregionale Schienensystem erreicht werden. Die Veränderungssperre tritt mit der Bekanntmachung in Kraft und endet spätestens zwei Jahre nach dieser Bekanntmachung oder mit dem Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans.
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Beratungsfolge
- 03.03.2022Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 70 (SPD,Grüne,CDU,LINKE,AfD,UWG:FB,FDP,OB)dafür: 2 (PAR&StG)
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