Anregung und Eingabe nach §24 GO NRW: Erweiterung des Bewohnerparkbereichs Bochum-Mitte B
✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anregung nach § 24 GO NRW wurde die Erweiterung des Bewohnerparkbereichs Bochum-Mitte B auf die Sophienstraße beantragt. Der Antragsteller führt an, dass durch die Umsetzung der ersten Stufe des Gesamtkonzepts ruhender Verkehr im Bereich des Gleisdreiecks ein erhöhter Parkdruck in der Sophienstraße entstanden sei. Laut der Eingabe nutzen vermehrt Personen aus dem Umfeld von Bildungseinrichtungen sowie Durchgangsverkehr die Parkmöglichkeiten in diesem Bereich, was die Situation für die Anwohnerschaft verändert habe.
Die Verwaltung lehnt eine unmittelbare Ausdehnung des Bewohnerparkbereichs B zum jetzigen Zeitpunkt ab. Begründet wird dies mit der Tatsache, dass die maximal zulässige Ausdehnung des Gebiets auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung bereits erreicht sei. Dennoch wurde die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der zweiten Stufe des Parkraumkonzepts, deren Beginn für das zweite Halbjahr 2022 vorgesehen ist, die Parkplatzsituation im Gebiet nördlich der Bahntrasse um die Sophienstraße zu untersuchen. Ziel dieser Untersuchung soll es sein, unter Berücksichtigung des Gemeingebrauchs und der örtlichen Gegebenheiten eine Entlastung für die Bewohnerinnen und Bewohner herbeizuführen.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220427
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