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Antwort der Verwaltung

Schlüsselgewalt für Sporthallen

20220398 03.03.2022 Schulverwaltungsamt

↳ Zugehörige Anfrage Schlüsselgewalt für Sporthallen · 16.12.2021
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Ein Ratsmitglied der CDU-Fraktion hat angefragt, warum die Schlüsselgewalt für Sporthallen bei krankheitsbedingten Ausfällen von Schulhausmeister*innen nicht an die betroffenen Vereine übertragen wird. Als Beispiel wurde die Sporthalle Heinrichstraße angeführt, die aufgrund von Personalausfällen nicht für den Vereinssport zur Verfügung stand.

Die Verwaltung teilte mit, dass im Rahmen eines laufenden Projektes die Schlüsselvergabe für etwa 40 Bochumer Einfachsporthallen umgesetzt wird. Die Umsetzung erfolgt sukzessive; sechs Hallen sind bereits Teil dieses Verfahrens, weitere sechs stehen kurz vor der Umsetzung. Eine Vergabe der Schlüsselgewalt für Mehrfachsporthallen ist derzeit nicht geplant, da die gleichzeitige Nutzung durch mehrere Vereine zu komplex sei. Da die Sporthalle Heinrichstraße als Mehrfachhalle eingestuft ist, gehört sie nicht zu diesem Projekt.

Eine kurzfristige Reaktion auf Personalausfälle durch Schlüsselübertragung ist laut Verwaltung aufgrund der notwendigen organisatorischen Vorbereitungen nicht möglich. Vor einer Übertragung müssen unter anderem die Zustimmung des Verwaltungsvorstands und des Personalrats sowie der Einbau programmierbarer Schließsysteme vorliegen. Zudem sind der Abschluss von Schlüsselgewaltverträgen zur Klärung von Haftung und Zuständigkeit, die Vergabe der Schlüssel sowie eine umfassende Information der zuständigen Schulhausmeister, Hilfskräfte und Schulleitungen erforderlich.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 175 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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