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Beschlussvorlage der Verwaltung

Bestellung und Abberufung einer Schriftführung für die Bezirksvertretung Bochum-Südwest

20220385 30.03.2022 Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Wattenscheid II

🟢 Beschlossen 30.03.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (15. Sitzung) · Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest soll über die Bestellung und Abberufung einer Schriftführung entscheiden. Laut der vorliegenden Beschlussvorlage der Verwaltung wird vorgeschlagen, den neuen Leiter der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Mitte mit sofortiger Wirkung als Schriftführer für die Bezirksvertretung Bochum-Südwest zu bestellen.

Gleichzeitig soll der bisherige Schriftführer von seiner Funktion entbunden werden. Der ehemalige Leiter der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Wattenscheid ist zum 31. Oktober 2021 aus dem aktiven Dienst der Stadtverwaltung Bochum ausgeschieden und damit zeitgleich aus der Funktion als Schriftführer auszuscheiden.

Die Neubesetzung erfolgt vor dem Hintergrund, dass zur Kompensation kurzfristiger Ausfälle in den Bezirksverwaltungsstellen die Leitungen der Bezirksverwaltungsstellen als Schriftführer bestellt wurden. Die rechtliche Grundlage für diese Bestellung bilden die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen, welche vorschreiben, dass für die Schriftführung in den Bezirksvertretungen die Bezirksverwaltungsstellen zuständig sind und städtische Dienstkräfte zu bestellen sind.

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