Bestellung und Abberufung einer Schriftführung für die Bezirksvertretung Bochum-Süd
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Süd soll über die Bestellung und Abberufung einer Schriftführung entscheiden. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird beantragt, den neuen Leiter der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Mitte mit sofortiger Wirkung zum Schriftführer der Bezirksvertretung Bochum-Süd zu bestellen. Gleichzeitig ist die Abberufung des bisherigen Schriftführers von seinem Amt vorgesehen.
Die rechtliche Grundlage für diese Maßnahme bilden die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen. Demnach sind die Bezirksverwaltungsstellen für die Schriftführung zuständig, wobei hierfür städtische Dienstkräfte zu bestellen sind. Um personelle Ausfälle in den Bezirksverwaltungsstellen kompensieren zu können, wurden die Leitungen der Bezirksverwaltungsstellen als Schriftführer eingesetzt.
Die Abberufung des bisherigen Funktionsträgers erfolgt aufgrund seines Ausscheidens aus dem aktiven Dienst bei der Stadtverwaltung Bochum zum 31. Oktober 2021. Durch die personelle Neubesetzung entstehen keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 15.03.2022Einstimmig beschlossen gemäß Beschlussvorschlag.
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