Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land NRW Errichtung einer Sackgasse für die Stephanstraße unter Teil Nr. 1-21
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20220363 befasst sich mit dem Antrag auf Errichtung einer Sackgasse für Teile der Stephanstraße. Hintergrund ist eine Anregung gemäß der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Veränderung der Verkehrssituation in diesem Bereich.
Im Rahmen einer Untersuchung hat die zuständige Fachabteilung im November 2021 eine Verkehrszählung an der Kreuzung Stephanstraße und Beethovenstraße durchgeführt. Dabei wurde ein tägliches Verkehrsaufkommen von etwa 850 Fahrzeugen auf der Stephanstraße festgestellt. Im Vergleich zur Richtlinie für die Anlage von Stadtstrahlen, die für Erschließungsstraßen ein Volumen von bis zu 4.000 Fahrzeugen pro Tag vorsieht, wird dieser Wert als gering eingestuft.
Obwohl eine genaue Bestimmung des Durchgangsverkehrs ohne eine aufwendige Kennzeichenerfassung nicht möglich ist, bewertet die Verwaltung das Potenzial für Durchgangsverkehre aufgrund der Anzahl der Anwohner als gering. Auf Basis der vorliegenden Verkehrszahlen wird eine Abbindung der Stephanstraße als nicht notwendig betrachtet. Der entsprechende Vorschlag zur Umsetzung der Maßnahme soll daher nicht bewilligt werden. Da keine baulichen Maßnahmen vorgesehen sind, ergeben sich keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022Einstimmig nach geändertem Beschlussvorschlag bei fünf Enthaltungen (CDU)
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