Denkmalschutz in Bochum
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der UWG: Freie Bürger-Ratsfraktion zum Thema Denkmalschutz reagiert. Hintergrund ist die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes, welche eine Verlagerung von Aufgabenbereichen des LWL-Fachamtes auf die Untere Denkmalbehörde in Bochum ermöglichen könnte. Aktuell beschäftigt die Untere Denkmalbehörde drei Denkmalpflegerinnen sowie eine Verwaltungskraft. Bei einer Übernahme der Kompetenzen des LWL besteht nach Einschätzung der Verwaltung ein Personalbedarf von mindestens einer weiteren Fachkraft, wobei auch steigende Fortbildungs- und Personalkosten zu erwarten sind.
Mit dem Wegfall der fachlichen Unterstützung durch das LWL-Fachamt entfällt zudem die neutrale Stelle für die Benehmensherstellung. Dies führt dazu, dass die Entscheidungskompetenz und die Verantwortung für etwaige Klagen von Immobilieneigentümern allein bei der Stadt Bochum liegen werden. Die Verwaltung gab an, dass dadurch die Wahrung denkmalfachlicher Belange erschwert werden könnte, insbesondere wenn Abbruchpläne erst verspätet bekannt werden. Zur Konfliktlösung zwischen Bauanträgen und Denkmalschutz setzt die Behörde auf Verhandlungsgeschick mit den Eigentümern sowie auf die Einbindung des Beirats für Gestaltung und Baukultur. Die Verwaltung hat ihre Bedenken zu den gesetzlichen Änderungen bereits gegenüber dem Deutschen Städtetag und dem zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen geäußert.
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- 08.03.2022Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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