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Antwort der Verwaltung

Taubenansammlung in der Innenstadt Wattenscheid

20220325 22.03.2022 Ordnungs- und Veterinäramt

↳ Zugehörige Anfrage Taubenansammlung in der Innenstadt Wattenscheid · 25.01.2022
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid vom 25. Januar 2022 wurden Fragen zur Taubenansammlung in der Wattenscheider Innenstadt beantwortet. Die Anfrage bezog sich unter anderem auf die gesundheitliche Gefährdungslage, mögliche Konzepte zur Verlegung der Tiere sowie ein etwaiges Fütterungsverbot.

Die Verwaltung schätzt die aktuelle gesundheitliche Gefährdung für den Menschen im Bereich der Wattenscheider Innenstadt als sehr gering ein. Dennoch wird darauf hingewiesen, dass Stadttauben durch Feder- und Kotstaub oder Parasiten wie Vogelmilben allergische Reaktionen auslösen können. Zudem können Ausscheidungen unhygienische Zustände verursachen. Um diese Risiken gering zu halten, sollen die bestehenden Maßnahmen zur Regulierung des Taubenbestands, insbesondere das Fütterungsverbot gemäß § 20 BOSVO, aufrechterhalten werden.

Eine Verlegung der Tauben aus dem Innenstadtbereich wird als nicht möglich bezeichnet, da die Tiere eine ausgeprägte Standorttreue besitzen. Das Fütterungsverbot gilt für den gesamten Stadtbezirk Bochum. Am Saarlandbrunnen in der Innenstadt von Wattenscheid ist bereits ein Hinweisschild auf dieses Verbot angebracht.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 157 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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