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Mitteilung der Verwaltung

Brockhauser Str. - Bauordnung

20220297 15.03.2022 Bauordnungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die evangelische Kirchengemeinde plant die Umnutzung der bestehenden Friedhofskapelle in der Brockhauser Straße in ein Kolumbarium. Das Vorhaben sieht vor, den Hauptraum, die beiden ehemaligen Sargkammern sowie die Trauerhalle umzugestalten. Im überdachten Vorbereich soll zur Zugangssicherung ein Tor errichtet werden. Neben der neuen Nutzung als Kolumbarium soll die Kapelle weiterhin für kleine Trauerfeiern mit zwei bis fünf Personen genutzt werden können.

Das Grundstück befindet sich in einem Bereich, der im Bebauungsplan Nr. 391 als Grünfläche/Friedhof festgesetzt ist und innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes liegt. Da die Art der Nutzung weiterhin in Verbindung mit dem Friedhof steht, werden die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten. Es sind keine zusätzlichen Flächenversiegelungen geplant. Da es sich um eine Nutzungsänderung innerhalb des vorhandenen Gebäudes handelt, bestehen keine naturschutzrechtlichen Bedenken. Die Verwaltung beabsichtigt, für das Vorhaben eine Baugenehmigung zu erteilen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 131 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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