Umbesetzung in Gremien - Genehmigung der Eilentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW -
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 20220121/2 wurde ein Antrag auf eine Eilentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW gestellt. Der Antrag, der für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20. Januar 2022 vorgesehen war, befasst sich mit personellen Änderungen in der Besetzung von Ausschüssen.
Im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur soll ein sachkundiger Bürger von einem ordentlichen Mitglied zu einem stellvertretenden Mitglied wechseln. Gleichzeitig ist vorgesehen, dass ein weiteres Mitglied aus seiner bisherigen Rolle als stellvertretendes Mitglied in die ordentliche Mitgliedschaft wechselt.
Für den Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe sieht der Antrag ebenfalls eine Neuregelung der Besetzung vor. Hier soll ein ordentliches Mitglied zu einem stellvertretenden Mitglied werden, während ein weiteres Mitglied von der Position des stellvertretenden Mitglieds in die ordentliche Mitgliedschaft übergeht. Der Antrag wurde durch die Fraktionsleitung der Grünen im Rat eingebracht.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 03.03.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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