Europa schützt Whistleblower - auch in den Kommunen!
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Bochumer Rat hat die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Whistleblowern angefragt. Die Anfrage bezog sich auf die Kenntnisnahme der daraus resultierenden Verpflichtungen, die bereits unternommenen Schritte zur Erfüllung dieser Vorgaben sowie die Ausgestaltung und Zugänglichkeit eines geschützten Meldewesens.
Die Verwaltung bestätigte, dass die aus der Richtlinie resultierenden Verpflichtungen bekannt sind. Sie wies darauf hin, dass Kommunen lediglich dazu verpflichtet sind, ein internes Hinweisgebersystem für die eigenen Beschäftigten bereitzustellen.
Zur Umsetzung prüft die Stadtverwaltung derzeit verschiedene organisatorische und technische Möglichkeiten. Hierzu findet ein Austausch mit anderen Kommunen über den Deutschen Städtetag sowie über weitere interkommunale Plattformen statt. Dabei wird untersucht, an welcher Stelle innerhalb der Verwaltung ein interner Meldekanal sinnvoll verortet werden kann und wie die entsprechenden Prozesse gestaltet werden sollen. Als Optionen für die Meldekanäle stehen die interne Führung durch eine benannte Person oder Abteilung sowie die externe Bereitstellung durch Dritte zur Auswahl. Die Verwaltung merkte zudem an, dass die Richtlinie keine Einrichtung von anonymen Hinweisgebersystemen vorschreibt.
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