Baumfällungen/ Kompensationsflächen im Südwesten
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion stellte in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest die Anfrage, ob nach Baumfällungen Maßnahmen zur Flächenentsiegelung durchgeführt werden können und ob die Baumschutzsatzung eine rechtliche Grundlage für Kompensationsmaßnahmen durch Entsiegelung und Neupflanzungen bei vollständiger Kostenübernahme durch die Verursacher bietet.
Die Verwaltung antwortete, dass die Baumschutzsatzung keine rechtliche Grundlage für Flächenentsiegelungen darstellt. Diese Satzung regelt den Baumschutz in bebauten Ortsteilen sowie im Geltungsbereich von Bebauungsplänen. Als Ausgleich sind hier lediglich die Anpflanzung von Bäumen oder Ersatzgeldzahlungen vorgesehen, welche der Stadtverwaltung für Neupflanzungen oder Pflegemaßnahmen dienen.
Für Baumfällungen im baulichen Außenbereich gilt hingegen die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes. Dabei wird der Verlust ökologischer Werte anhand von Biotopwertpunkten ermittelt. Kompensationsmaßnahmen werden in Landschaftspflegeplänen vorgeschlagen und von der unteren Naturschutzbehörde geprüft. Eine reine Entsiegelung stellt keinen funktionalen Ausgleich dar, wenn zuvor Bäume gefällt wurden; eine Begrünung sowie ein dauerhafter Erhalt der Flächen sind erforderlich. Als Ersatzmaßnahme können Entsiegelungen an geeigneten Stellen dienen, sofern die notwendigen Biotopwertpunkte nachgewiesen werden können. Zudem besteht die Möglichkeit von Ersatzgeldzahlungen, die von der unteren Naturschutzbehörde für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege verwendet werden.
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