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Antrag

Wittener Straße - Anregung nach § 24 GO NRW - Änderungsantrag "Die Partei&Stadtgestalter" -

20220231 02.02.2022

🟢 Beschlossen 02.02.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (10. Sitzung) · Mehrheitlich dagegenEnthaltungen: 1 (Linke)Dafür: 1 (P&STG)Dagegen:13 (SPD, Grüne, CDU, FDP, AfD)

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur wurde ein Änderungsantrag zur Wittener Straße vorgelegt. Dieser sieht vor, den bestehenden Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass die Verwaltung bis zur Umsetzung einer dauerhaften Lösung die kurzfristige Einrichtung eines Pop-Up-Radwegs prüft. Der geplante Radweg soll den Bereich zwischen der Kreuzung Wittener Straße/Nordstraße und der Kreuzung Wittener Straße/Lohring umfassen, indem die rechte Spur des motorisierten Individualverkehrs einbezogen wird.

Die Begründung des Antrags durch einen sachkundigen Bürger führt aus, dass die aktuelle Verkehrsführung auf der Wittener Straße den Kfz-Verkehr gegenüber dem Rad- und Fußverkehr priorisiert. Derzeit stehen zwei geradeaus führende Spuren sowie eine Linksabbiegespur für den motorisierten Verkehr zur Verfügung, während für die schwächeren Verkehrsteilnehmer keine regelkonformen Flächen vorhanden seien. Durch die Nutzung der rechten Fahrspur soll ein Pop-Up-Radweg entstehen, der an die bestehenden Radwege auf der Fahrbahn anschließt. Die Umsetzung soll durch Markierungsarbeiten kostengünstig erfolgen, sodass die Gehwege für den Fußverkehr in vollem Umfang erhalten bleiben.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 156 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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